Beitragsordnung - FCSM-WEB-Seite

Direkt zum Seiteninhalt

Beitragsordnung

Über uns > Der Förderkreis

Beitragsordnung


I. Grundlage
Grundlage für die Regelungen in dieser Beitragsordnung ist § 5/3 der Satzung
in der Fassung vom 22.9.2012.

II. Beschlussfassung und Bekanntgabe
1. Die Mitgliederversammlung hat daher in ihrer Sitzung am 18.04.2015 in Würzburg die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen.

2. Die Beitragsordnung tritt am 18.04.2015 in Kraft.

III. Regelungen

1. Die Höhe der einzelnen Jahresbeiträge wurde auf der Mitgliederversammlung vom 14.04.2018 wie folgt beschlossen:

Studenten + Promotions-Studenten           €   30,00
DH´s, Prophylaxehelferinnen                       €   50,00
Vorbereitungsassistenten                            €   50,00
Zahntechniker                                               €   50,00

Angestellte Zähnärzte                                   € 100,00
Niedergelassene Zahnärzte                          € 125,00
Zahntechnikermeister                                   € 125,00

angest. ZTM                                                 € 100,00
Fördermitglieder:  
Mindestbeitrag                  € 125,00
Juristische Personen:
mindestens               € 125,00

2. In sozialen Härtefällen kann ein schriftlicher Antrag auf Änderung der Beitragshöhe und der Zahlungsmodalitäten gestellt werden. Über den Antrag entscheidet der geschäftsführende Vorstand nach Prüfung der vorgelegten Nachweise.

3. Die Mitglieder sind verpflichtet, Anschriften- und Kontenänderungen umgehend schriftlich der Geschäftsstelle mitzuteilen. Werden die Änderungen nicht mitgeteilt, dürfen dem Förderkreis daraus keine Nachteile entstehen.

4. Bei Förderkreisbeitritt ist der volle Jahresbeitrag zu zahlen.

5. Der Austritt aus dem Förderkreis ist gemäß Satzung nur zum 31.12. möglich und muss der Geschäftsstelle bis zum 30.9. schriftlich erklärt werden. Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten, verlängert sich diese und damit die Pflicht zur Beitragszahlung um 1 Jahr.

6. Alle Beiträge sind auf das Beitragskonto des Förderkreises bei der
Kreissparkasse Ludwigsburg: Konto-Nr.: 300 074 51     BLZ: 604 500 50
IBAN: DE61 6045 0050 0030 0074 51    BIC: SOLADES1LBG

zu zahlen.

7. Die Mitglieder sind angehalten, einer Abbuchungsermächtigung zuzustimmen. Die Ermächtigung kann vom Mitglied jederzeit widerrufen werden. Es gelten die banküblichen Verfahrensregeln.

8. Alle Mitgliedsbeiträge sind bis zum 30.9. des Jahres fällig.

9. Bei Überschreitung des Zahlungsziels oder bei Rücklastschriften werden Bearbeitungs-Gebühren von 5,00 € zur Deckung des damit verbundenen Aufwandes erhoben.


Zurück zum Seiteninhalt